Grundlagen


Ab dem 1. Januar 2023 werden die Technischen Universität Kaiserslautern und der Campus Landau der Universität Koblenz-Landau eine neue Technische Universität bilden. Das Hochschulneustrukturierungsgesetz des Landes schafft die rechtliche Grundlage für die Zusammenführung der Standorte Kaiserslautern und Landau wie auch die vorangehende Entflechtung der Standorte Koblenz und Landau der Universität Koblenz-Landau. Das Gesetz regelt auch den zeitlichen Ablauf und die Fristen im Prozess sowie die Bildung und Zusammensetzung von Gremien.

Ziel ist es, mit der Zusammenführung von Kaiserslautern und Landau, eine neue rheinlandpfälzische technische Universität zu gründen, die durch ihre Größe, das breite Spektrum ihrer Studienfächer und ihrer Forschungsstärken Forschende und Studierende aus dem In- und Ausland anzieht. Dies soll den gesamten Universitäts- und Forschungsstandort Rheinland-Pfalz stärken und die Sichtbarkeit der neuen Universität im regionalen und überregionalen Wettbewerb erhöhen.

Zum Hintergrund des Hochschulneustrukturierungsgesetzes


Die im Gesetz festgeschrieben Neustrukturierung der Universitätsstandorte Kaiserlautern, Koblenz und Landau wurde von einer unabhängigen wissenschaftlichen Expert*innen-Kommission im Rahmen des Hochschulzukunftsprogramm empfohlen. Der Ministerrat beriet den ersten Entwurf des Hochschulneustrukturierungsgesetzes am 11. Februar 2020. Bei der anschließenden öffentlichen Anhörung der Universitäten gingen rund 30 Stellungnahmen ein, unter anderem von den Standorten Kaiserslautern und Landau. Im zweiten Gesetzentwurf wurden einige der Rückmeldungen berücksichtigt. Das Gesetz setzt zudem die Grundsätze aus dem sogenannten Eckpunktepapier um, die zwischen dem Land und den Leitungen der beiden beteiligten Universitäten vereinbart wurden. Das Gesetz wurde am 8. Oktober 2020 beschlossen und mit der Veröffentlichung am 27. Oktober 2020 rechtswirksam.

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