Schwerbehindertenausweis - Erstantrag

Das Versorgungsamt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nur auf Antrag des behinderten Menschen. Dieser kann formlos gestellt werden. Allein aufgrund eines formlosen Schreibens ist allerdings kein Schwerbehindertenausweis zu erwarten. Es reicht aber aus, um den Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX in Anspruch zu nehmen, wenn es vor einer Kündigung beim Versorgungsamt eingeht und zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises führt. Das Versorgungsamt wird dem Antragsteller den Eingang bestätigen und ihm einen Antragsvordruck zusenden. Die Eingangsbestätigung kann z.B. dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub geltend zu machen. Wenn es nicht auf eine besonders schnelle Antragstellung ankommt, ist es sinnvoller, anstelle des formlosen Antrages sofort den amtlichen Antragsvordruck oder den Onlineantrag zu verwenden.
Die kleine Mühe lohnt sich, denn dadurch wird die Zeit für die Bearbeitung des formlosen Antrages gespart.

Feststellung oder Änderung einer Behinderung - Link zur Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Hier erhalten Sie weitere Informationen, die Möglichkeit eines Online Antrags aber auch Vordrucke zum Herunterladen.

 

 

Ansprechpartner

Vertrauensperson Campus Kaiserslautern
Thomas Pauls

1. Stellvertreterin Campus Kaiserslautern
Petra Kühner

2. Stellvertreter Campus Kaiserslautern
Jürgen Rahm

Vertrauensperson Campus Landau
Christina Krämer

Stellvertreterin Campus Landau
Dr. Gabriele Neuhäuser